Verschmelzungen und Übernahmen, Umstrukturierung

Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragen:

  • rechtliche und steuerliche Due-Diligence-Prüfungen
  • Verkauf und Erwerb von Unternehmen,
  • Verschmelzung und Teilung von Gesellschaften,
  • Joint-Venture-Verträge,
  • Umstrukturierung von Unternehmensgruppen,
  • Änderung der Eigentumsform,
  • Begleitung von Privatisierungsprozessen kommerzialisierter Gesellschaften öffentlicher Hand
  • Veräußerung und Erwerb von Geschäftsanteilen (Aktien) der Gesellschaften,
  • Gesellschafterverträge.

Unsere Kanzlei erbringt jegliche mit der Abwicklung der oben genannten Geschäfte verbundene Dienstleistungen, darunter im Bereich: Erstellung einer Anmeldung an den Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz oder die Europäische Kommission im Zusammenhang mit den beabsichtigten Unternehmenszusammenschlüssen, Vertretung des Antragstellers im Verfahren zur Erlangung der Zustimmung der Antimonopolbehörde zu Unternehmenszusammenschlüssen, Erstellung von Verschmelzungs- oder Teilungsplänen, juristische Unterstützung bei der Vermögensbewertung, etc.

Die Dienstleistungen unserer Kanzlei umfassen auch die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen (rechtlichen Prüfungen) der an einer Transaktion beteiligten Unternehmen, Erstellung von Expertisen und Beratung auf den einzelnen Rechtsgebieten, genaue Festlegung von rechtlichen Aspekten einer Transaktion sowie ihre Abwicklung. Unsere Anwälte nutzen dabei die Erfahrung aus juristischer Begleitung derartiger Transaktionen, die unter Beteiligung der führenden Unternehmen auf dem polnischen Markt durchgeführt wurden und mit der Anwendung des Instituts der Unternehmensverschmelzung auf europäischen Märkten (mergers and acquisitions) verbunden waren, und zwar unter Einhaltung der von der Europäischen Union vorgeschriebenen Standards.