Geologie- und Bergbaurecht
Unsere Juristen unterstützen Sie u.a. bei Verfahren zur Erlangung von Konzessionen, die aufgrund von geologie- und bergbaurechtlichen Vorschriften durchgeführt werden, und können Gutachten und Expertisen über die Übereinstimmung der polnischen und der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. erteilen. Unsere Rechtsberatung erstreckt sich insbesondere auf:
- Verfahren zur Erlangung von Konzessionen,
- Abschluss von Verträgen über die Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Schürfrechts,
- Beseitigung von Bergbauschäden,
- Vertretung in anderen Verwaltungsverfahren, darunter denjenigen zur Erteilung von entsprechenden Zustimmungen, Erlaubnissen und Genehmigungen, die für den Betrieb eines Bergwerks erforderlich sind,
- Vertretung in Gerichtsverfahren,
- Auslegung von Richtlinien und Verordnungen der EU, die auf die Tätigkeit der Bergbauunternehmen Anwendung finden können.