Geologie- und Bergbaurecht

Unsere Juristen unterstützen Sie u.a. bei Verfahren zur Erlangung von Konzessionen, die aufgrund von geologie- und bergbaurechtlichen Vorschriften durchgeführt werden, und können Gutachten und Expertisen über die Übereinstimmung der polnischen und der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. erteilen. Unsere Rechtsberatung erstreckt sich insbesondere auf:

  • Verfahren zur Erlangung von Konzessionen,
  • Abschluss von Verträgen über die Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Schürfrechts,
  • Beseitigung von Bergbauschäden,
  • Vertretung in anderen Verwaltungsverfahren, darunter denjenigen zur Erteilung von entsprechenden Zustimmungen, Erlaubnissen und Genehmigungen, die für den Betrieb eines Bergwerks erforderlich sind,
  • Vertretung in Gerichtsverfahren,
  • Auslegung von Richtlinien und Verordnungen der EU, die auf die Tätigkeit der Bergbauunternehmen Anwendung finden können.