Arbeitsrecht

Unsere Dienstleistungen umfassen sowohl individuelle als auch kollektive arbeitsrechtliche Vorschriften.

Wir verfügen über äußerst umfassende Erfahrung in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführungsverträgen, Verträgen über Wettbewerbsverbot, Erarbeitung von internen Regelungen im Auftrag der Arbeitgeber (u.a. Arbeitsordnung, Vergütungsordnung) und Tarifverträgen. Die Praxis unserer Kanzlei konzentriert sich auf die Vertretung der Arbeitgeber bei folgenden Aufträgen: Beilegung von Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, Schutz der Unternehmensinteressen in Streitigkeiten, die auf gerichtlichem Wege ausgetragen werden, Verhandlungen mit Gewerkschaften, Lösung von Kollektivstreitigkeiten, Rechtsanalyse von Arbeitnehmerfragen bei der Übernahme von Unternehmen. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Abwicklung von solchen Angelegenheiten im Interesse bedeutender Unternehmen der Bergbaubranche. Bei der Durchführung von Projekten im Bereich Arbeitsrecht werden wir von anerkannten Autoritäten der Wissenschaft unterstützt.