Recht der Handelsgesellschaften

  • Wir unterstützen unsere Mandanten u.a. in folgenden Bereichen:
    • Vertretung von Gesellschaften in Registerverfahren,
    • Gründung von Gesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungen,
    • Planung einer in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht optimalen Struktur der Unternehmensgruppen,
    • Verträge zwischen den Gesellschaftern und Aktionären,
    • Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Aktionären,
    • Juristische Betreuung von Organen der Kapitalgesellschaften,
    • Liquidation von Unternehmen,
    • Vertretung von Gesellschaftern und Aktionären in Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen.
  • Den Marktbedürfnissen entgegenkommend sowie unter Rücksicht auf immer komplexere und kompliziertere Eigentums- und Führungsstrukturen in den führenden polnischen Unternehmen bieten wir juristische Begleitung von Projekten zur Einführung von Corporate Governance, davon im Bereich der Implementierung von Branchen- und (betriebsübergreifenden) Holdingstandards an. Unsere Leistungen bestehen insbesondere in:
    • Rechtsanalyse des Unternehmens der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (Due Diligence), insbesondere ihrer Organisations- und Kapitalstruktur, des rechtlichen und satzungsmäßigen Umfeldes der Unternehmenstätigkeit sowie der Beziehungen zwischen anderen zum Unternehmen der Gesellschaft gehörenden Rechtsträgern,
    • Beratung zur Vereinheitlichung von Grundsätzen der Unternehmenskontrolle, der Führungs- und Kooperationsverfahren sowie zur Einführung von transparenten Rechts- und Organisationsstrukturen,
    • Unterstützung bei der Herstellung von klaren Beziehungen zwischen dem Eigentümer (Versammlung der Aktionäre) und dem Vorstand, Einführung von normativen Grundsätzen für die Lösung von Interessenkonflikten in der Gesellschaft und Beilegung von Auseinandersetzungen zwischen den Aktionären (Shareholders) und den Betroffenen (Stakeholders, zu denen z.B. lokale Selbstverwaltung, Kunden, Verbraucher, feste Kooperationspartner, Benutzer der lokalen Infrastruktur etc. zählen können).
  • Zur Umsetzung von Großprojekten bieten wir die Mitwirkung im Rahmen eines Konsortiums mit renommierten Experten für Kapitalmärkte und Handel mit Finanzinstrumenten, mit Steuerberatern und Beratern für Qualitätsmanagementsysteme.
  • Unsere Kanzlei legt besonders großen Wert auf eine systematische Entwicklung der Praxis des EU-Rechtes. Zu den Kooperationspartnern unserer Kanzlei gehören anerkannte Autoritäten auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts, wodurch wir unseren Mandanten ständigen Zugang zu Analysen und Informationen über Änderungen dieser Rechtsvorschriften, vor allem im Bereich der Marktregulierung, der europäischen Standards von Corporate Governance und Gesellschaftsrecht garantieren.