Verfassungsrecht

Die Praxis der Rechtsanwender und eine Reihe von Lösungen, die in einfachen Gesetzen und in Durchführungsvorschriften enthalten sind, wecken sehr oft ernsthafte Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung der Republik Polen.

In diesem Fall bedarf der Schutz der Interessen unserer Mandanten einer hervorragenden Kenntnis des Grundgesetzes sowie der Kooperation der Spezialisten diverser Rechtsgebiete, darunter auch der Kenner des Verfassungsrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen folgende Rechtsdienstleistungen an:

  • von Professoren erstellte Rechtsgutachten und Expertisen bezüglich der Vereinbarkeit der gesetzlichen Lösungen mit der Verfassung der Republik Polen;
  • Bearbeitung von Entwürfen der Rechtsakten;
  • Konsultationen und Rechtsberatung im Bereich des Verfassungsrechts, die für Bedürfnisse der anhängigen oder geplanten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren geleistet werden;
  • Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden – im Falle einer Verletzung von Verfassungsrechten eröffnet die Verfassung der Republik Polen aus dem Jahr 1997 die Möglichkeit, eine ungünstige Gerichtsentscheidung bzw. einen ungünstigen Verwaltungsbescheid in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Die Bedingungen für die Einlegung der Beschwerde sind eher restriktiv (sie gelten nicht für jede ungünstige Entscheidung, sondern nur für manche davon); dabei muss sie von einem Rechtsanwalt oder Rechtsberater erstellt und im Namen des Klägers eingelegt werden. Wir beurteilen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsbescheide hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung, bearbeiten Beschwerden und legen diese im Namen unserer Vollmachtgeber ein;
  • Vertretung unserer Mandanten in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof der Republik Polen.