Schutz ausländischer Investitionen

Unsere Kanzlei nutzt die umfangreiche theoretische und praktische Erfahrung der Gesellschafter und Juristen, die mit uns im Bereich der Verfahren vor europäischen Institutionen sowie des internationalen öffentlichen Rechts kooperieren. Diese Praxis eröffnet breite und interessante Perspektiven, insbesondere was den Schutz der Rechte eines Einzelnen angeht (sowohl der Körperschaften als auch natürlicher Personen). Insbesondere bieten wir folgende Leistungen an:

  • Beurteilung des Rechtsstandes und der Rechtslage individueller Rechtsträger im Hinblick auf internationale Verpflichtungen der Republik Polen, darunter diejenigen aus Verträgen über gegenseitige Unterstützung und Investitionsschutz. Die in nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Lösungen sind oftmals mit internationalen Verträgen, an die Polen gebunden ist, nicht vereinbar. Die Verfassung der Republik Polen garantiert die Möglichkeit, internationale Verträge direkt anzuwenden, und in besonderen Fällen (Verträge, die mit vorheriger, durch Ratifizierungsgesetz erteilter Zustimmung des Sejm ratifiziert wurden) räumt sie ihnen in der Hierarchie der allgemein anwendbaren Rechtsquellen sogar Vorrang vor den Gesetzen ein. Das bedeutet, dass eine gesetzliche Regelung im Gerichtsverfahren (sowohl vor einem ordentlichen Gericht, als auch – in besonderen Fällen – vor dem Verfassungsgerichtshof) angefochten werden kann.
  • Rechtsbetreuung und Unterstützung ausländischer Investoren im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer aus den Verträgen über gegenseitige Unterstützung und Investitionsschutz resultierenden Rechte, davon Vertretung hinsichtlich der Ansprüche, die vor dem internationalen Schiedsgericht (Schiedsgerichtshof) entschieden werden. Nach den in diesen Verträgen festgelegten Grundsätzen werden die Streitigkeiten mit einem ausländischen Investor, die sich auf seine Investitionen beziehen und innerhalb einer bestimmten Frist ab schriftlicher Benachrichtigung der RP über den Anspruch nicht gütlich beigelegt wurden, auf Wunsch jeder der an der Streitigkeit beteiligten Parteien dem internationalen Schiedsgerichtshof ad hoc zur Entscheidung vorgelegt. Der Gerichtshof legt seine Verfahrensweise fest, wobei er sich nach der Schiedsgerichtsordnung der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) richtet.
  • Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union in nationalen Rechtsordnungen auf allen Rechtsgebieten; insbesondere bieten wir die Untersuchung der Vereinbarkeit des polnischen Rechts mit dem EU-Recht in den Bereichen, auf die unsere Kanzlei spezialisiert ist. Die von uns vorgenommene Beurteilung der Rechtssituation umfasst auch die in letzter Zeit wichtig gewordene Problematik der Anwendung der Charta der Grundrechte, die der häufig vertretenen Ansicht zuwider auf Polen anzuwenden ist. Wir übernehmen auch die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor europäischen Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht der EU in Luxemburg.
  • Abfassung von Klagen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 stellt ein äußerst wichtiges Instrument zum Schutz der Rechte des Einzelnen vor Missbräuchen seitens des Staates. Polen wird wegen der Verletzung der Menschenrechte relativ oft vor dem Gerichtshof verklagt, aber diese Verfahren sind aufgrund der Unzulässigkeit des Gerichtsweges vor dem Gerichtshof oder der Nichterfüllung der in der Konvention vorgegebenen Voraussetzungen für einen Verstoß meistens erfolglos. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, die Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens zu beurteilen und eine Klage richtig zu verfassen.