Dr. Sylweriusz M. Królak, Rechtsanwalt

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Doktor Juris, Oberer Geschäftsführender Partner – betreibt eine Rechtspraxis, die auf Bedienung von Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Pharmazeutische Industrie, Privatisierung und Umstrukturierung von Unternehmen, Bergbau, Bauwesen und infrastrukturelle Projekte, Recht des öffentlichen Vergabewesens, Regelungen des EU-Marktes, Verfahren vor Schiedsgerichten und europäische Zivilverfahren spezialisiert ist.

In den Jahren 2002-2004 Mitvorsitzender der polnischen Delegation in der Sitzung des EU-Rates für Justiz und Inneres. Nach dem 1. Mai 2004 mehrmaliges Mitglied des Rates der Europäischen Union. Im März 2003 polnischer Hauptberichterstatter im UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung in Genf. Im Oktober 2004 Hauptberichterstatter während der Prüfung des V. periodischen Berichts über die Durchführung der Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch Polen, die vom UN-Ausschuss für Menschenrechte vorgenommen wurde. Im Jahr 2004 vertrat er Polen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der die Sache Lugano II verhandelte.

Referent in zahlreichen internationalen Konferenzen, die u.a. folgenden Themen gewidmet waren: Grundrechte in der Europäischen Union (Helsinki 2002), Bekämpfung des Menschenhandels (Brüssel 2002), europäisches Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse (Brüssel 2003), Perspektiven der Rechtszusammenarbeit zwischen der EU und Russland (Petersburg 2004) sowie XI. UN-Konferenz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und Bekämpfung von Kriminalität (Bangkok 2005).

Spricht Englisch und Russisch.