GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT

Bei der Erbringung jeder einzelnen Rechtsdienstleistung, sowohl im Bereich der laufenden rechtlichen Betreuung, als auch der speziellen Tätigkeiten (siehe Pkt. 2 unten), ist unsere Kanzlei darum bemüht, unseren Mandanten den Zugriff auf die besten Marktpraktiken auf dem jeweiligen Gebiet sowie auf die Lösungen zu gewähren, die auch – soweit möglich – die voraussichtlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Änderungen berücksichtigen, die den Gegenstand und Umfang der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit beeinflussen können.

 

Laufende Betreuung

Im Rahmen der laufenden Betreuung stehen Ihnen die jeweils zuständigen Juristen zu der Zeit und an dem Ort, die im Vertrag vereinbart wurden, zur Verfügung und sind über die gesamte Vertragsdauer telefonisch erreichbar, wobei auch Telekonferenzen abgehalten werden können. Hierfür werden Ihnen Telefonnummern bekannt gegeben. Wenn Sie das Dienstleistungspaket nutzen, haben Sie auch zusätzlich die Möglichkeit, die Rechtsberatung oder Konsultation mit einem Professor, nach vorheriger Terminabsprache, zu günstigeren Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Die vorstehenden Dienstleistungen bestehen in der Leistung von Rechtsberatung, Erstellung oder Begutachtung von Dokumententwürfen, Teilnahme an den Verhandlungen, ggf. Vornahme von Handlungen im Namen des Auftraggebers gegenüber seinen Vertragspartnern, entsprechend dem Umfang der erteilten Vollmachten.

Die laufende juristische Betreuung bieten wir gegen ein Honorar in Form von fester Pauschalvergütung, die für das von Ihnen festgelegte monatliche Limit der Arbeitsstunden der Kanzlei festgesetzt wird. Bei Abschluss eines Vertrags mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten bieten wir Ihnen besonders günstige Bedingungen an.

 

Spezielle Tätigkeiten

Spezielle Beratungsleistungen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängen, welche über die Art, den Umfang und/oder die monatliche Arbeitszeit hinausgehen, für die das Pauschalhonorar festgesetzt wurde, und insbesondere in Erstellung von Analysen, Expertisen und Rechtsgutachten, etwaiger Rechtsbegleitung von anderen Vorhaben und Projekten sowie Verträgen und Kontrakten, Bedienung hinsichtlich komplizierter Rechtsprobleme sowie Vertretung des Auftraggebers vor zuständigen in- und ausländischen Behörden bestehen, werden nach Stundensätzen abgerechnet.

 

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Die Leistungserbringung erfolgt aufgrund eines entsprechenden Vertrags, der mit unserer Kanzlei abgeschlossen wird. Dabei nehmen wir an, dass weder der Kanzlei Królak i Wspólnicy noch einem mit ihr verbundenen Unternehmen das Recht entzogen wird, ihre anderen Mandanten in anderen Sachen, jetzt und künftig, zu vertreten, es sei denn, dass diese Vertretung einen direkten rechtlichen Interessenkonflikt verursachen würde.

 

Wir sind überzeugt, dass die bisherigen Erfahrungen der Kanzlei Królak i Wspólnicy, berufliche Erfolge der Juristen und Partner unserer Kanzlei sowie ihre persönliche und wissenschaftliche Qualifikation eine Gewähr für hochwertige Rechtsdienstleistungen darstellen.

Sollten Sie Fragen zu unserer Tätigkeit haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail mit uns in Verbindung:  kancelaria@krolak.pl