Bei allen unseren Tätigkeiten legen wir besonderen Wert auf die Fragen, die mit dem Interessenschutz unserer Mandanten und der Rechtssicherheit der in ihrem Interesse durchgeführten Projekte verbunden sind. Alle unsere Verträge enthalten eine Standardbestimmung, die besagt, dass sich die beiden Parteien verpflichten, die im Laufe der Zusammenarbeit gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese ohne Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Juristen, denen die einzelnen Aufgaben zugewiesen werden, bei denen besondere Regeln eingehalten werden müssen, verfügen über entsprechende Qualifikationen und Sicherheitsbescheinigungen, die sie zum Zugang zu geheimen Informationen berechtigen. Außerdem bieten wir unseren Auftraggebern Lösungen zum Schutz des Betriebsgeheimnisses sowie Unterstützung bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Handlungen unlauteren Wettbewerbs an.